KI-Kompetenz ist seit Februar 2025 keine Empfehlung mehr, sondern Pflicht — was das für die Praxis bedeutet.
Artikel 4 EU AI Act verlangt seit dem 2. Februar 2025 von jedem Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt oder deren Nutzung verantwortet, einen schriftlichen Nachweis der KI-Kompetenz für jede betroffene Person. Eine Selbstauskunft oder eine interne Teilnahmebestätigung reicht dafür nicht aus. Verlangt ist ein dokumentierter Nachweis mit Name, Datum, Aussteller und Inhalt.
Autor: Thomas Morawek, zertifizierter Chief AI Officer (CAIO) und Geschäftsführer COMO GmbH.
Viele Unternehmen setzen KI im Arbeitsalltag längst ein: in der Kundenkommunikation, in der Content-Erstellung, in der Datenauswertung. Was seltener geklärt ist: ob es für diese Nutzung einen Nachweis gibt, der einer Prüfung standhält. Artikel 4 EU AI Act verlangt genau das, und er gilt bereits seit rund 19 Monaten. Dieser Artikel erklärt, was die Vorschrift konkret fordert, wer betroffen ist, und wie ein Nachweis aussehen muss, der die Anforderungen tatsächlich erfüllt.
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (AI Act) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal und anderen Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.
Evidenz-Tier 1 · Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 4Die Regelung ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar, zeitgleich mit den Vorschriften zu verbotenen KI-Praktiken. Sie ist damit einer der am frühesten wirksamen Teile des AI Act, unabhängig davon, dass andere Abschnitte des Gesetzes zu späteren Zeitpunkten greifen.
Betroffen ist nicht nur eine zentrale KI-Verantwortliche Person im Unternehmen. Die Vorschrift adressiert jede Person, die im Auftrag des Unternehmens KI-Systeme einsetzt oder deren Nutzung verantwortet. Das schließt Mitarbeitende ein, die KI-Tools im Tagesgeschäft nutzen, ebenso wie Führungskräfte, die über den Einsatz solcher Systeme entscheiden.
Für Unternehmen bedeutet das in der Praxis: Eine einzelne Schulung für eine IT-Abteilung reicht nicht aus, wenn KI-Werkzeuge unternehmensweit im Einsatz sind. Der Kreis der nachweispflichtigen Personen richtet sich danach, wer tatsächlich mit KI-Systemen arbeitet, nicht danach, wer offiziell dafür zuständig ist.
Ein Nachweis, der einer Prüfung standhält, braucht vier Angaben:
Fehlt eine dieser vier Angaben, lässt sich der Nachweis bei einer Prüfung nicht als vollständig belegen. Das gilt unabhängig davon, wie fundiert die tatsächlich vermittelten Inhalte waren: Ohne Dokumentation zählt eine Schulung formal nicht als erbracht.
Viele Unternehmen verwechseln eine allgemeine Teilnahmebestätigung mit einem Kompetenznachweis. Der Unterschied liegt in der Prüfbarkeit: Eine Teilnahmebestätigung zeigt lediglich, dass jemand bei einer Veranstaltung anwesend war. Sie sagt nichts darüber aus, welche Inhalte tatsächlich vermittelt und welche Kompetenzen tatsächlich erworben wurden.
Ähnlich verhält es sich mit informellen Nachweisen wie einer Schulungsfolie im Intranet, einer E-Mail-Ankündigung oder der Erinnerung an ein Teammeeting, in dem KI-Nutzung besprochen wurde. Keines dieser Formate erfüllt die in Artikel 4 implizit geforderte Nachvollziehbarkeit, weil sie kein Datum, keinen eindeutigen Aussteller und keinen dokumentierten Inhalt in einer prüfbaren Form kombinieren.
Für Unternehmen, die noch keinen strukturierten Nachweis haben, bietet sich eine Schulung an, die von einer anerkannten Stelle zertifiziert wird und alle vier erforderlichen Angaben in einem einzigen Dokument bündelt.
Das KI-Forum Wien bietet dafür am 6. Oktober 2026 im DC Tower Wien einen ganztägigen Rahmen. Eine KI-Basisschulung am Vormittag schließt mit einem Kompetenzzertifikat ab, ausgestellt von einem nach dem Zertifizierungsprogramm P85 der Austrian Standards plus GmbH zertifizierten KI-Manager. Am Nachmittag folgen Fachvorträge zu rechtlichen Anforderungen und Cybersecurity sowie mehrere Keynotes zu praktischen Anwendungsfeldern von KI im Unternehmen.
Evidenz-Tier 3 · eigene Programmangabe KI-Forum WienDie Teilnehmerzahl ist begrenzt: Nur 100 Plätze stehen zur Verfügung.
Ein Tag Praxis. Sechs Speaker. EU-AI-Act-Kompetenz-Zertifikat inklusive.
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