KI-Forum · Thomas Morawek · · Lesezeit ca. 7 Minuten

Was verlangt Artikel 4 EU AI Act konkret von Ihrem Unternehmen?

KI-Kompetenz ist seit Februar 2025 keine Empfehlung mehr, sondern Pflicht — was das für die Praxis bedeutet.

Illustration einer Checkliste mit Prüfsiegel: Name, Datum, Aussteller und Inhalt als vier Angaben des KI-Kompetenznachweises nach Artikel 4 EU AI Act
Der KI-Kompetenznachweis nach Artikel 4 EU AI Act braucht vier Angaben: Name, Datum, Aussteller, Inhalt.
Klartext

Artikel 4 EU AI Act verlangt seit dem 2. Februar 2025 von jedem Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt oder deren Nutzung verantwortet, einen schriftlichen Nachweis der KI-Kompetenz für jede betroffene Person. Eine Selbstauskunft oder eine interne Teilnahmebestätigung reicht dafür nicht aus. Verlangt ist ein dokumentierter Nachweis mit Name, Datum, Aussteller und Inhalt.

Evidenz-Tier 1 · direkter Bezug auf Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4.

Autor: Thomas Morawek, zertifizierter Chief AI Officer (CAIO) und Geschäftsführer COMO GmbH.

Auf einen Blick

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Artikel 4 EU AI Act, und seit wann gilt er?
  2. Wer ist konkret betroffen?
  3. Was zählt als gültiger Kompetenznachweis?
  4. Warum eine Teilnahmebestätigung nicht ausreicht
  5. Wie Unternehmen den Nachweis praktisch aufbauen
  6. Häufige Fragen

Einleitung

Viele Unternehmen setzen KI im Arbeitsalltag längst ein: in der Kundenkommunikation, in der Content-Erstellung, in der Datenauswertung. Was seltener geklärt ist: ob es für diese Nutzung einen Nachweis gibt, der einer Prüfung standhält. Artikel 4 EU AI Act verlangt genau das, und er gilt bereits seit rund 19 Monaten. Dieser Artikel erklärt, was die Vorschrift konkret fordert, wer betroffen ist, und wie ein Nachweis aussehen muss, der die Anforderungen tatsächlich erfüllt.

Was ist Artikel 4 EU AI Act, und seit wann gilt er?

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (AI Act) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal und anderen Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.

Evidenz-Tier 1 · Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 4

Die Regelung ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar, zeitgleich mit den Vorschriften zu verbotenen KI-Praktiken. Sie ist damit einer der am frühesten wirksamen Teile des AI Act, unabhängig davon, dass andere Abschnitte des Gesetzes zu späteren Zeitpunkten greifen.

Wer ist konkret betroffen?

Betroffen ist nicht nur eine zentrale KI-Verantwortliche Person im Unternehmen. Die Vorschrift adressiert jede Person, die im Auftrag des Unternehmens KI-Systeme einsetzt oder deren Nutzung verantwortet. Das schließt Mitarbeitende ein, die KI-Tools im Tagesgeschäft nutzen, ebenso wie Führungskräfte, die über den Einsatz solcher Systeme entscheiden.

Für Unternehmen bedeutet das in der Praxis: Eine einzelne Schulung für eine IT-Abteilung reicht nicht aus, wenn KI-Werkzeuge unternehmensweit im Einsatz sind. Der Kreis der nachweispflichtigen Personen richtet sich danach, wer tatsächlich mit KI-Systemen arbeitet, nicht danach, wer offiziell dafür zuständig ist.

Was zählt als gültiger Kompetenznachweis?

Ein Nachweis, der einer Prüfung standhält, braucht vier Angaben:

Fehlt eine dieser vier Angaben, lässt sich der Nachweis bei einer Prüfung nicht als vollständig belegen. Das gilt unabhängig davon, wie fundiert die tatsächlich vermittelten Inhalte waren: Ohne Dokumentation zählt eine Schulung formal nicht als erbracht.

Warum eine Teilnahmebestätigung nicht ausreicht

Viele Unternehmen verwechseln eine allgemeine Teilnahmebestätigung mit einem Kompetenznachweis. Der Unterschied liegt in der Prüfbarkeit: Eine Teilnahmebestätigung zeigt lediglich, dass jemand bei einer Veranstaltung anwesend war. Sie sagt nichts darüber aus, welche Inhalte tatsächlich vermittelt und welche Kompetenzen tatsächlich erworben wurden.

Ähnlich verhält es sich mit informellen Nachweisen wie einer Schulungsfolie im Intranet, einer E-Mail-Ankündigung oder der Erinnerung an ein Teammeeting, in dem KI-Nutzung besprochen wurde. Keines dieser Formate erfüllt die in Artikel 4 implizit geforderte Nachvollziehbarkeit, weil sie kein Datum, keinen eindeutigen Aussteller und keinen dokumentierten Inhalt in einer prüfbaren Form kombinieren.

Wie Unternehmen den Nachweis praktisch aufbauen

Für Unternehmen, die noch keinen strukturierten Nachweis haben, bietet sich eine Schulung an, die von einer anerkannten Stelle zertifiziert wird und alle vier erforderlichen Angaben in einem einzigen Dokument bündelt.

Das KI-Forum Wien bietet dafür am 6. Oktober 2026 im DC Tower Wien einen ganztägigen Rahmen. Eine KI-Basisschulung am Vormittag schließt mit einem Kompetenzzertifikat ab, ausgestellt von einem nach dem Zertifizierungsprogramm P85 der Austrian Standards plus GmbH zertifizierten KI-Manager. Am Nachmittag folgen Fachvorträge zu rechtlichen Anforderungen und Cybersecurity sowie mehrere Keynotes zu praktischen Anwendungsfeldern von KI im Unternehmen.

Evidenz-Tier 3 · eigene Programmangabe KI-Forum Wien

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt: Nur 100 Plätze stehen zur Verfügung.

Zum Mitnehmen

Häufige Fragen

Seit wann gilt Artikel 4 EU AI Act?
Artikel 4 ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar, zusammen mit den Vorschriften zu verbotenen KI-Praktiken. Er gilt unabhängig von später greifenden Teilen des AI Act.
Wer muss einen KI-Kompetenznachweis vorlegen können?
Jede Person, die im Unternehmen KI-Systeme einsetzt oder deren Nutzung verantwortet, nicht nur eine zentrale KI-Verantwortliche Stelle.
Reicht eine interne Schulung ohne Zertifikat als Nachweis?
Nein, wenn dabei nicht Name, Datum, Aussteller und Inhalt dokumentiert werden. Eine reine Teilnahmebestätigung erfüllt diese Anforderung in der Regel nicht.
Was passiert, wenn ein Unternehmen keinen Nachweis vorlegen kann?
Der AI Act sieht ein gestuftes Sanktionssystem vor. Die konkrete Bewertung im Einzelfall hängt von der zuständigen nationalen Behörde ab. Unternehmen sollten das mit ihrer Rechtsberatung klären, statt sich auf allgemeine Angaben zu verlassen.
Wie erhält man einen Kompetenznachweis nach Artikel 4?
Über eine Schulung, die von einer anerkannten Stelle durchgeführt wird und ein Zertifikat mit den vier erforderlichen Angaben ausstellt, zum Beispiel im Rahmen des KI-Forum Wien am 6. Oktober 2026.
Gilt der Nachweis auch für Führungskräfte, die KI nicht selbst bedienen?
Ja, sofern sie die Nutzung von KI-Systemen im Unternehmen verantworten, auch ohne die Systeme selbst täglich zu bedienen.
Thomas Morawek
Thomas Morawek Zertifizierter Chief AI Officer (CAIO) · Geschäftsführer COMO GmbH · Co-Gründer KI-Forum Profil ansehen

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