KI-Forum· Thomas Morawek· 22. Mai 2026· 6 Min Lesezeit

EU AI Act Artikel 4: Die KI-Kompetenz-Pflicht und was Unternehmen jetzt tun müssen

Seit 2. Februar 2025 gilt die KI-Kompetenz-Pflicht für alle Unternehmen, die KI-Systeme nutzen. Was das konkret bedeutet — und wie Prozess-Klarheit hilft.

KI-Forum-Sketchnote: EU AI Act Artikel 4 — KI-Kompetenz-Pflicht erklärt
EU AI Act Artikel 4 — die KI-Kompetenz-Pflicht ist Struktur-Auftrag, nicht nur Schulungs-Pflicht.
Klartext

Artikel 4 EU AI Act verpflichtet Unternehmen seit 2. Februar 2025 zu einem ausreichenden Maß an KI-Kompetenz bei allen Mitarbeitenden, die KI-Systeme einsetzen oder bereitstellen. Betroffen sind auch generative Standard-Tools wie ChatGPT-Plus, Copilot und Gemini.

Evidenz-Tier 1: Verordnung (EU) 2024/1689 Art. 4, anwendbar seit 2. Februar 2025.

Auf einen Blick

Autor: Thomas Morawek, zertifizierter Chief AI Officer (CAIO), Geschäftsführer COMO GmbH und Co-Gründer KI-Forum.

Der EU AI Act ist nicht Zukunftsmusik — Artikel 4 zur KI-Kompetenz ist seit Februar 2025 anwendbar. Was Unternehmen jetzt konkret tun müssen — und warum das eigentlich Prozess-Arbeit ist, nicht Schulungs-Arbeit.

Eckdaten: Wann der EU AI Act gilt

Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz. Die wichtigsten Daten:

Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1689. Wer den Originaltext lesen will, findet ihn unter eur-lex.europa.eu, ABl. L vom 12.7.2024.

Was Artikel 4 konkret verlangt

Artikel 4 verpflichtet alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, "Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, sicherzustellen".

Klingt abstrakt. Was es praktisch bedeutet:

Warum Artikel 4 in Wahrheit ein Struktur-Auftrag ist

Auf den ersten Blick wirkt Artikel 4 wie eine Schulungs-Pflicht: 'Schult eure Belegschaft.' In Wahrheit ist es ein Struktur-Auftrag: Wer KI-Kompetenz aufbauen will, muss zuerst wissen, wo KI überhaupt im Einsatz ist.

Das bedeutet:

  1. Inventur: Welche KI-Werkzeuge nutzen Mitarbeitende — offiziell und inoffiziell?
  2. Klassifizierung: Welches Risiko geht von diesen Werkzeugen aus? Sind sie Hochrisiko nach Anhang III?
  3. Kompetenz-Bedarfsanalyse: Welche Personen brauchen welche Schulung — abhängig von ihrer Rolle?
  4. Maßnahmen: Konkrete Schulungs- und Sensibilisierungs-Aktionen.
  5. Dokumentation: Nachweis-Fähigkeit für eine Aufsichtsbehörde.

Die Schritte 1-3 sind Prozess- und Inventur-Arbeit. Nur Schritt 4 ist klassische Schulung. Wer also nur einen Online-Kurs für die Belegschaft kauft, hat Artikel 4 nicht erfüllt.

Hochrisiko-KI: Was sich für diese Systeme verschärft

Anhang III des EU AI Act listet die Hochrisiko-Bereiche. Dazu gehören u.a.:

Für Hochrisiko-KI gelten zusätzlich zur KI-Kompetenz-Pflicht: Transparenz-Pflichten, menschliche Aufsicht, Qualitätsmanagement-Systeme, technische Dokumentation, Cybersicherheits-Anforderungen.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

Vier Schritte für die ersten 90 Tage:

Schritt 1: Schatten-KI-Inventur

Welche KI-Werkzeuge nutzt die Belegschaft tatsächlich — auch ohne offizielle Freigabe? Wer hat ChatGPT-Accounts, Copilot-Lizenzen, Browser-Plugins? Eine ehrliche Inventur deckt oft 5-10 nicht-freigegebene Anwendungen pro Mittelstandsbetrieb auf.

Schritt 2: Risiko-Einordnung

Pro identifiziertem KI-Werkzeug: Welche Daten gehen rein, welche Entscheidungen werden beeinflusst, welche Personen sind betroffen? Daraus ergibt sich, ob ein Werkzeug Hochrisiko ist oder nicht.

Schritt 3: KI-Richtlinie

Schriftliche Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Welche Daten dürfen nicht in KI-Werkzeuge gegeben werden? Welche Werkzeuge sind freigegeben? Wer entscheidet bei neuen Anfragen?

Schritt 4: Schulungs-Konzept

Onboarding-Schulung für neue Mitarbeitende, jährliche Auffrischung für aktive Nutzer:innen, anlassbezogene Spezialschulungen bei neuen Werkzeugen oder Vorfällen. Dokumentation der Teilnahme als Nachweis für Aufsichtsbehörden.

Wer KI-Prozesse bereits dokumentiert hat, hat einen Vorsprung

Die Pointe: Wer seine Prozesse bereits sauber analysiert hat — wer also weiß, welche KI in welcher Abteilung an welchen Daten arbeitet — erfüllt einen Großteil der Artikel-4-Anforderungen quasi nebenbei.

Wer erst durch die Regulierung aufwacht und nachholen muss, tut es unter Zeitdruck, mit höheren Kosten und größerem Widerstand in der Belegschaft.

Der EU AI Act bestraft nicht den Einsatz von KI. Er bestraft den unkontrollierten und undokumentierten Einsatz.

Zum Mitnehmen

Häufige Fragen

Seit wann gilt der EU AI Act?
Der EU AI Act (Verordnung 2024/1689) wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die einzelnen Bestimmungen werden gestaffelt anwendbar. Artikel 4 (KI-Kompetenz) gilt seit 2. Februar 2025. Die meisten anderen Bestimmungen — u.a. für Hochrisiko-KI — werden ab 2. August 2026 anwendbar.
Was verlangt Artikel 4 des EU AI Act konkret?
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen. Das umfasst Mitarbeitende, die KI-Werkzeuge nutzen, und Verantwortliche, die KI-Systeme einordnen müssen. Die Maßnahmen müssen den Kenntnissen, der Erfahrung und dem Anwendungs-Kontext angemessen sein.
Was sind Hochrisiko-KI-Systeme nach EU AI Act?
Anhang III des EU AI Act listet Hochrisiko-Bereiche, u.a.: Biometrie, kritische Infrastrukturen, Bildungs- und Bewertungs-Systeme, Personalauswahl, Bonitätsprüfung, Zugang zu öffentlichen Diensten, Strafverfolgung, Migration und Rechtspflege. Für diese Systeme gelten verschärfte Anforderungen: Transparenz-Pflichten, menschliche Aufsicht, Qualitätsmanagement, technische Dokumentation.
Wer muss die KI-Kompetenz nachweisen?
Verantwortlich sind die 'Anbieter' (wer KI-Systeme entwickelt oder in Verkehr bringt) und 'Betreiber' (wer KI-Systeme im eigenen Unternehmen nutzt). Für mittelständische Unternehmen ist meist die Betreiber-Rolle relevant. Die Nachweis-Pflicht betrifft das gesamte Personal, das mit KI-Systemen befasst ist — nicht nur die IT, sondern auch Fachabteilungen, die KI-Werkzeuge nutzen.
Reicht eine LinkedIn-Learning-Schulung als Nachweis?
Nicht automatisch. Artikel 4 verlangt 'angemessene' Maßnahmen, die den Kenntnissen und dem Anwendungs-Kontext entsprechen. Eine generische Online-Schulung kann ein Baustein sein, ersetzt aber nicht die spezifische Sensibilisierung für die konkret eingesetzten KI-Werkzeuge im Unternehmen. Zusätzlich nötig: Dokumentation, welche Person an welcher Schulung teilgenommen hat — als Nachweis für Aufsichtsbehörden.
Was passiert bei Nicht-Erfüllung von Artikel 4?
Der EU AI Act sieht abgestufte Sanktionen vor — Bußgelder bis zu 7% des weltweiten Jahresumsatzes oder 35 Mio EUR (für verbotene Praktiken nach Kapitel II). Für reine Compliance-Verstöße (z.B. fehlende KI-Kompetenz-Nachweise) gelten geringere, aber weiterhin signifikante Bußgelder. Wichtiger als die direkte Sanktion ist oft das Reputations- und Haftungs-Risiko bei einem KI-Vorfall.
Wie hilft Prozess-Klarheit bei der EU-AI-Act-Erfüllung?
Wer seine Prozesse sauber dokumentiert hat, weiß automatisch: Welche KI wird wo eingesetzt? Welche Daten gehen rein? Welche Entscheidungen werden beeinflusst? Damit sind 70-80% der Inventur- und Einordnungs-Arbeit aus Artikel 4 schon getan. Es bleibt 'nur' das Schulungs-Konzept und die Dokumentation. Das ist das Argument für prozess-orientiertes Arbeiten vor Tool-Auswahl.
Thomas Morawek
Thomas Morawek Zertifizierter Chief AI Officer (CAIO) · Geschäftsführer COMO GmbH · Co-Gründer KI-Forum · Linz
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